Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen der Firma Richard Stadter
• CITYPrint Werbetechnik • werbedrom.de • Version 1.7 • Stand 01.11.2017
1. Allgemeines
1.1 Wir legen unseren Verträgen ausnahmslos die nachfolgenden Bedingungen zugrunde.
Mit der Auftragserteilung erkennt der Vertragspartner (folgend“ VP“ genannt) unsere Bedingungen an.
Unsere AGB gelten für alle künftigen Geschäfte mit dem VP. Entgegenstehenden Bedingungen
widersprechen wir hiermit. Bedingungen des VP werden auch dann nicht Vertragsbestandteil,
wenn wir ihnen nicht nochmals widersprechen.
1.2 Bei Katalogpreisen werden mit Erscheinen eines neuen Kataloges die alten Preislisten/Kataloge
ungültig. Preisänderungen behalten wir uns ausdrücklich vor.
2. Vertragsabschluss, Vertragsinhalt
2.1 Ein Vertrag kommt erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung oder mit Auslieferung der
vereinbarten Leistungen zustande.
2.2 Unsere Angebote erfolgen freibleibend und sind 7 Tage gültig.
2.3 Sämtliche Vereinbarungen bei Vertragsabschluss sind schriftlich niederzulegen, andere als die
niedergelegten sind nicht getroffen.
2.4 Wir weisen ausdrücklich auf die Rechte hin, die nach dem Urheberrechtsgesetz oder anderen
gesetzlichen Vorschriften für geschützte Logos gelten. Siehe §9
3. Preise und Zahlungen
3.1 Alle Preise verstehen sich als Waren-, Dienstleistungswert ohne Skonti und sonstige Nachlässe
zuzüglich Verpackung, Fracht und der jeweils gültigen Umsatzsteuer / Mehrwertsteuer.
3.2 Die Zahlung hat bei Aushändigung oder Übersendung der Rechnung spesenfrei und ohne jeden
Abzug innerhalb der auf der Rechnung Angegebenen Zahlungsfrist von 7 Tagen
(Eingang auf unserem Konto) zu erfolgen.
3.3 Neukunden beliefern wir ausschließlich per Vorkasse.
Wir behalten uns vor, auch bei Bestandskunden eine Abschlagszahlung in Höhe
von min. 50% der Gesamtsumme als Anzahlung in Rechnung zu stellen.
Die Abschlagszahlung ist fällig mit Zustellung der Auftragsbestätigung.
Die Rechnung wird mit der Ware oder parallel dazu bei abweichender Lieferanschrift per Post versendet.
3.4 Bei Zahlungsverzug werden sämtliche offene Rechnungen sofort zur Zahlung fällig;
ferner entfallen alle bewilligte Rabatte, Boni und andere Zahlungserleichterungen.
Bei Überschreitung des Zahlungszieles sind wir berechtigt, ab Fälligkeit Zinsen in Höhe
des gesetzlichen Zinssatzes zu berechnen sowie weitere Lieferungen zurückzustellen oder abzulehnen.
Jede Verzögerung bei der Zahlung führt automatisch zu einer Mahngebühr. Jede Zahlungsverzögerung
seitens des Kunden, entweder über Teilbeträge o. der gesamten Summe, führt - unbeschadet etwaiger
Schadensersatzansprüche - zu einer pauschalen Strafgebühr von 40,00 EUR und hat die Aussetzung
aller laufenden Aufträge und Lieferungen zur Folge.
3.5 Ein Zurückbehaltungsrecht darf nur dann ausgeübt werden,
wenn es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
4. Lieferung und Lieferverzug
4.1 Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus.
Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der
Verpflichtungen des VP voraus. Rechtzeitige und richtige Selbstbelieferung bleibt vorbehalten.
4.2 Liefertermine oder Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können,
sind schriftlich anzugeben. Lieferfristen beginnen mit Vertragsabschluss. Werden nachträgliche
Vertragsänderungen vereinbart, ist erforderlichenfalls gleichzeitig ein Liefertermin oder eine
Lieferfrist neu zu vereinbaren. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der
Liefergegenstand unser Haus verlassen hat.
5. Gefahrenübergang, Lieferung, Kontrolle, Rügepflicht
Die Gefahr geht unbeschadet etwaiger Montageverpflichtungen mit Auslieferung an den
Versandbeauftragten, spätestens jedoch mit Verlassen unseres Hauses auf den Auftraggeber über.
Der VP ist verpflichtet, die Ware auf Mängel, auch im Fall der Weiterveräußerung, zu prüfen und
Mängel oder Transportschäden unverzüglich schriftlich zu rügen.
Auf Verlangen ist der VP verpflichtet, an der Erstellung eines Abnahme- u.
Funktionsprotokolls mitzuwirken.
6. Gewährleistung
6.1 Die Verjährungsfrist beträgt 12 Monate.
6.2 Die Ware ist unverzüglich nach Lieferung durch den Kunden auf Mängel zu untersuchen.
Eine begründete Mängelrüge nebst Nachweis des Mangels muss schriftlich erfolgen und innerhalb
von 5 Kalendertagen nach Ablieferung der Ware bei uns eingegangen sein.
Andernfalls gilt die Ware als mangelfrei. Geringfügige Abweichungen, insbesondere hinsichtlich
Format, Farbe und Qualität, stellen keinen Mangel dar. Ebenso sind Schnittstellen und Spleiß
in Folien Industriestandard und stellen keinen Mangel dar. Die Kosten aufgrund einer unberechtigten
Mängelrüge trägt der VP. Wir haften nicht für Mängel, die infolge fehlerhafter Handhabung,
normaler Abnutzung oder durch Fremdeinwirkung entstanden sind.
Bei Reparaturen an der Ware in Eigenleistung oder durch Dritte ohne unser schriftliches
Einverständnis erlischt der Gewährleistungsanspruch an uns.
6.3 Individuell für den VP mit Druck/Stick veredelte Textilien sind vom Umtausch/Rücknahme
ausgeschlossen. Für Textilien die nicht aus unserem Sortiment sind bzw. vom VP zur Veredelung
angeliefert werden, übernehmen wir aufgrund evtl. Vorimpregnierungen des Textilherstellers keine
Gewährleistung auf die Haftung unserer Flex / Flockfolien. Wir übernehmen auch keine Gewährleistung
auf Fremdtextilien die durch eine Stickerei veredelt werden. Ihre Mängelansprüche setzen voraus, dass
Sie Ihren gesetzlichen Untersuchungs- Rügepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen sind.
7. Ausschluss von Schadenersatz, Haftungsbegrenzung
7.1 Wir haften nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit des Unternehmens oder seiner Erfüllungs- oder
Verrichtungsgehilfen.
7.2 Werden wir auf Schadensersatz aus Produzentenhaftung nach § 823 BGB (deliktische
Anspruchsgrundlage) in Anspruch genommen, begrenzen wir unsere Haftung über die vorstehenden
Bestimmungen hinaus auf die Ersatzleistung unseres Haftpflichtversicherers.
7.3 Vom Rückgaberecht- und Umtauschrecht ausgenommen sind die nach Kundenangaben individuell
gefertigten Artikel. Unter individuell gefertigte Artikel verstehen wir Schilder sowie Fahrzeug-
Schaufensterbeschriftungen sowie Textilien die nach Kundenvorgabe mit/ohne
Kundenlogo gefertigt werden.
7.4 Ausschluss bzw. vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und
für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmungen durch den Verbraucher maßgeblich
ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind.
8. Eigentumsvorbehalt
8.1 Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
8.2 Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Ware ist in allen Fällen unzulässig.
Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch Dritte sind wir unverzüglich
unter Überlassung der für einen Widerspruch notwendiger Unterlagen zu benachrichtigen.
9. Urheberrecht
Als Auftraggeber haften Sie allein, wenn durch die Ausführung Ihres Auftrags Rechte, insbesondere
Urheberrechte Dritter verletzt werden. Sie haben den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter wegen
solcher Rechtsverletzung freizustellen.
10. Rechtswahl, Gerichtsstand
Allen Verträgen liegt das Recht der BRD unter Ausschluss des Einheitlichen UN-Kaufrechts (CISG)
zugrunde. Erfüllungsort/Gerichtsstand für alle gegenseitigen Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis ist
unser Geschäftssitz. Wir sind jedoch auch berechtigt, den VP an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu
verklagen.