Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen der Firma Richard Stadter
• CITYPrint Werbetechnik • werbedrom.de • Version 1.7 • Stand 01.11.2017

1.   Allgemeines
1.1 Wir legen unseren Verträgen ausnahmslos die nachfolgenden Bedingungen zugrunde.
      Mit der Auftragserteilung erkennt der Vertragspartner (folgend“ VP“ genannt) unsere Bedingungen an.
      Unsere AGB gelten für alle künftigen Geschäfte mit dem VP. Entgegenstehenden Bedingungen
      widersprechen wir hiermit. Bedingungen des VP werden auch dann nicht Vertragsbestandteil,
      wenn wir ihnen nicht nochmals widersprechen.
1.2 Bei Katalogpreisen werden mit Erscheinen eines neuen Kataloges die alten Preislisten/Kataloge
      ungültig. Preisänderungen behalten wir uns ausdrücklich vor.

2.   Vertragsabschluss, Vertragsinhalt
2.1 Ein Vertrag kommt erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung oder mit Auslieferung der
     vereinbarten Leistungen zustande.
2.2 Unsere Angebote erfolgen freibleibend und sind 7 Tage gültig.
2.3 Sämtliche Vereinbarungen bei Vertragsabschluss sind schriftlich niederzulegen, andere als die 
      niedergelegten sind nicht getroffen.
2.4 Wir weisen ausdrücklich auf die Rechte hin, die nach dem Urheberrechtsgesetz oder anderen  
     gesetzlichen Vorschriften für geschützte Logos gelten. Siehe §9

3.   Preise und Zahlungen
3.1 Alle Preise verstehen sich als Waren-, Dienstleistungswert ohne Skonti und sonstige Nachlässe 
     zuzüglich Verpackung, Fracht und der jeweils gültigen Umsatzsteuer / Mehrwertsteuer.
3.2 Die Zahlung hat bei Aushändigung oder Übersendung der Rechnung spesenfrei und ohne jeden
      Abzug innerhalb der auf der Rechnung Angegebenen Zahlungsfrist von 7 Tagen
      (Eingang auf unserem Konto) zu erfolgen.
3.3 Neukunden beliefern wir ausschließlich per Vorkasse.
      Wir behalten uns vor, auch bei Bestandskunden eine Abschlagszahlung in Höhe
      von min. 50% der Gesamtsumme als Anzahlung in Rechnung zu stellen.
      Die Abschlagszahlung ist fällig mit  Zustellung der Auftragsbestätigung.
      Die Rechnung wird mit der Ware oder parallel dazu bei abweichender Lieferanschrift per Post versendet.
3.4 Bei Zahlungsverzug werden sämtliche offene Rechnungen sofort zur Zahlung fällig;
     ferner entfallen alle bewilligte Rabatte, Boni und andere Zahlungserleichterungen.
     Bei Überschreitung des Zahlungszieles sind wir berechtigt, ab Fälligkeit Zinsen in Höhe
     des gesetzlichen Zinssatzes zu berechnen sowie weitere Lieferungen zurückzustellen oder abzulehnen.
     Jede Verzögerung bei der Zahlung führt automatisch zu einer Mahngebühr. Jede Zahlungsverzögerung
     seitens des Kunden, entweder über Teilbeträge o. der gesamten Summe, führt - unbeschadet etwaiger 
     Schadensersatzansprüche - zu einer pauschalen Strafgebühr von 40,00 EUR und hat die Aussetzung 
     aller laufenden Aufträge und Lieferungen zur Folge.
 3.5 Ein Zurückbehaltungsrecht darf nur dann ausgeübt werden,
      wenn es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

4.   Lieferung und Lieferverzug
4.1 Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus.
      Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der
      Verpflichtungen des VP voraus. Rechtzeitige und richtige Selbstbelieferung bleibt vorbehalten.
4.2 Liefertermine oder Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können,
      sind schriftlich anzugeben. Lieferfristen beginnen mit Vertragsabschluss. Werden nachträgliche
      Vertragsänderungen vereinbart, ist erforderlichenfalls gleichzeitig ein Liefertermin oder eine
      Lieferfrist neu zu vereinbaren. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der
      Liefergegenstand unser Haus verlassen hat.

5.   Gefahrenübergang, Lieferung, Kontrolle, Rügepflicht
       Die Gefahr geht unbeschadet etwaiger Montageverpflichtungen mit Auslieferung an den
       Versandbeauftragten, spätestens jedoch mit Verlassen unseres Hauses auf den Auftraggeber über.
       Der VP ist verpflichtet, die Ware auf Mängel, auch im Fall der Weiterveräußerung, zu prüfen und
       Mängel oder Transportschäden unverzüglich schriftlich zu rügen.
       Auf Verlangen ist der VP verpflichtet, an der Erstellung eines Abnahme- u.
       Funktionsprotokolls mitzuwirken.

6. Gewährleistung
6.1 Die Verjährungsfrist beträgt 12 Monate.
6.2 Die Ware ist unverzüglich nach Lieferung durch den Kunden auf Mängel zu untersuchen.
      Eine begründete Mängelrüge nebst Nachweis des Mangels muss schriftlich erfolgen und innerhalb
      von 5 Kalendertagen nach Ablieferung der Ware bei uns eingegangen sein.
      Andernfalls gilt die Ware als mangelfrei. Geringfügige Abweichungen, insbesondere hinsichtlich
      Format, Farbe und Qualität, stellen keinen Mangel dar. Ebenso sind Schnittstellen und Spleiß
      in Folien Industriestandard und stellen keinen Mangel dar. Die Kosten aufgrund einer unberechtigten
      Mängelrüge trägt der VP. Wir haften nicht für Mängel, die infolge fehlerhafter Handhabung,
      normaler Abnutzung oder durch Fremdeinwirkung entstanden sind.
      Bei Reparaturen an der Ware in Eigenleistung oder durch Dritte ohne unser schriftliches
      Einverständnis erlischt der Gewährleistungsanspruch an uns.

6.3 Individuell für den VP mit Druck/Stick veredelte Textilien sind vom Umtausch/Rücknahme 
     ausgeschlossen. Für Textilien die nicht aus unserem Sortiment sind bzw. vom VP zur Veredelung
     angeliefert werden, übernehmen wir aufgrund evtl. Vorimpregnierungen des Textilherstellers keine
     Gewährleistung auf die Haftung unserer Flex / Flockfolien. Wir übernehmen auch keine Gewährleistung
     auf Fremdtextilien die durch eine Stickerei veredelt werden. Ihre Mängelansprüche setzen voraus, dass
     Sie Ihren gesetzlichen Untersuchungs- Rügepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen sind.

7.   Ausschluss von Schadenersatz, Haftungsbegrenzung
7.1 Wir haften nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit des Unternehmens oder seiner Erfüllungs- oder
      Verrichtungsgehilfen.
7.2 Werden wir auf Schadensersatz aus Produzentenhaftung nach § 823 BGB (deliktische
      Anspruchsgrundlage) in Anspruch genommen, begrenzen wir unsere Haftung über die vorstehenden
      Bestimmungen hinaus auf die Ersatzleistung unseres Haftpflichtversicherers.
7.3 Vom Rückgaberecht- und Umtauschrecht ausgenommen sind die nach Kundenangaben individuell
      gefertigten Artikel. Unter individuell gefertigte Artikel verstehen wir Schilder sowie Fahrzeug- 
      Schaufensterbeschriftungen sowie Textilien die nach Kundenvorgabe mit/ohne
      Kundenlogo gefertigt werden.
7.4 Ausschluss bzw. vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts
      Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und 
      für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmungen durch den Verbraucher maßgeblich
      ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind.

8.   Eigentumsvorbehalt
8.1 Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
8.2 Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Ware ist in allen Fällen unzulässig.
      Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch Dritte sind wir unverzüglich
      unter Überlassung der für einen Widerspruch notwendiger Unterlagen zu benachrichtigen.

9.   Urheberrecht
      Als Auftraggeber haften Sie allein, wenn durch die Ausführung Ihres Auftrags Rechte, insbesondere
      Urheberrechte Dritter verletzt werden. Sie haben den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter wegen
      solcher Rechtsverletzung freizustellen.

10. Rechtswahl, Gerichtsstand
      Allen Verträgen liegt das Recht der BRD unter Ausschluss des Einheitlichen UN-Kaufrechts (CISG)
      zugrunde.  Erfüllungsort/Gerichtsstand für alle gegenseitigen Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis ist
      unser Geschäftssitz. Wir sind jedoch auch berechtigt, den VP an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu
      verklagen.